Gemäß unserer Satzung besteht der Diözesanfinanzausschuss aus 3 Mitgliedern, die von der Diözesanversammlung gewählt werden.
Der Finanzausschuss hat umfangreiche Beratungs- und Kontrollaufgaben. Er soll zu allen Entscheidungen, die für das Kolpingwerk in unserer Diözese, sowie für seine Rechtsträger und Einrichtungen von grundsätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, gehört werden.