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Kolping - aktiv in der sozialen Selbstverwaltung

ältere Frau (anthony-metcalfe-unsplash)

Soziale Selbstverwaltung? Was ist das?

In der sozialen Selbstverwaltung bestimmen Versicherte und Arbeitgeber selbst über die Belange von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung.
Alle 6 Jahre wählen sie dafür Parlamente, die je zur Hälfte mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt werden.

Am Beispiel der gesetzlichen Krankenkassen:
Die Mitglieder der Selbstverwaltung bestimmen und kontrollieren den Vorstand, beschließen den Haushalt und entscheiden über Satzungsleistungen wie Bonusprogramme und Wahltarife. Darüber hinaus bestimmen sie die Versichertenberater*innen und die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, die ebenfalls ehrenamtlich arbeiten. Die finanzielle Unabhängigkeit des Ehrenamts ist ein Garant für die unabhängige Vertretung der Interessen von Versicherten.

Das Kolpingwerk ist Teil der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer*innen-Organisationen (ACA).

Warum die soziale Selbstverwaltung so wichtig ist

Viele Kolpingmitglieder setzen sich in der sozialen Selbstverwaltung ein, damit die christlichen Werte von Solidarität und Eigenverantwortlichkeit in einen Ausgleich gebracht werden.

Kolping tritt zu den Sozialwahlen nicht alleine an, sondern im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer*innen-Organisationen (ACA). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss des Kolpingwerkes, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und der evangelischen Arbeitnehmer-Organisationen (BVEA).

Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme für die Liste von Zusammenschlüssen wie der ACA ab. Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr Sitze kann sie in den Gremien der Selbstverwaltung mit ihren Kandidaten besetzen.

Interview mit Frank Gärtner aus der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft

Interview ACA