Soziale Selbstverwaltung? Was ist das?
In der sozialen Selbstverwaltung bestimmen Versicherte und Arbeitgeber selbst über die Belange von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung.
Alle 6 Jahre wählen sie dafür Parlamente, die je zur Hälfte mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt werden.
Am Beispiel der gesetzlichen Krankenkassen:
Die Mitglieder der Selbstverwaltung bestimmen und kontrollieren den Vorstand, beschließen den Haushalt und entscheiden über Satzungsleistungen wie Bonusprogramme und Wahltarife. Darüber hinaus bestimmen sie die Versichertenberater*innen und die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, die ebenfalls ehrenamtlich arbeiten. Die finanzielle Unabhängigkeit des Ehrenamts ist ein Garant für die unabhängige Vertretung der Interessen von Versicherten.
Das Kolpingwerk ist Teil der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer*innen-Organisationen (ACA).